Die  Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen unterstützt die Arbeit der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten in der Schulaufsicht.

Ab 1. August 2013 sind die Beteiligungspflichten (z.B.Personalangelegenheiten) und - rechte  von der Ebene der Schulaufsicht auf die AfG verlagert.

und - rechte der Gleichstellungsbeauftragten