Strahlenschutz
Da wir neben einigen radioaktiven Präparaten für den Physikunterricht auch ein Schulröntgengerät
betreiben, darf der Strahlenschutz nicht fehlen.
Die Strahlenschutzbeauftragten erwerben die Voraussetzungen für die Bescheinigung ihrer
Fachkunde in der Regel durch ein abgeschlossenes Lehramtsstudium der Fachrichtungen Physik,
Chemie oder verwandter Fachrichtungen und durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem
anerkannten Strahlenschutzkurs. Die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz erfolgt alle 5
Jahre.
Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten sind u.a.:
1) die Einhaltung der Vorschriften der Röntgenverordnung, die Bestimmungen dieser Richtlinie, ggf.
des Genehmigungsbescheides oder der Bauartzulassungen sowie die etwaigen von der zuständigen
Behörde erlassen Anordnungen oder Auflagen,
2) die unverzügliche Mitteilung aller Mängel, die den Strahlenschutz beeinträchtigen an den
Strahlenschutzverantwortlichen und Vorschläge zu deren Behebung (§ 14 Abs. 2 RöV),
3) die Unterweisung der Lehrkräfte, die Röntgenstrahlung anwenden (§ 36 Abs. 1 RöV).
(KAP)
Last modified: Wednesday, 10 March 2021, 11:05 AM